Hier findet ihr Informationen rund um's 

Pfadi-Sein in Zeiten von Corona

++++++ NEUIGKEITEN ++++++

[02.08.2022]

Hier geht es zur aktuellen Verordnung, die mit BGBl. Nr. 295/2022 kundgemacht wurde und am 1. August 2022 in Kraft getreten ist: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_295/BGBLA_2022_II_295.pdfsig

Der Leitfaden für die außerschulische Jugendarbeit (gültig seit 01.08.2022) wurde auf der Website des BKA aktualisiert und steht zum Download bereit: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/jugendarbeit.html.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne (§ 1der VO):
Für Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, besteht künftig keine Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben. Positiv getestete Personen unterliegen gemäß der VO hingegen folgenden Pflichten und Verbote:

  • Durchgehendes Tragen einer Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen Maske)
  • Die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer Maske besteht grundsätzlich für alle Orte außerhalb des privaten Wohnbereichs.  "Kultur- und Freizeiteinrichtungen" sind hier expezit erwähnt.
  • Die Verordnung formuliert in diesem Zusammenhang auch ganz allgemein das Gebot, dass „die Maske korrekt (insbesondere vollständige Bedeckung von Mund und Nase, regelmäßiges Wechseln der Maske) zu tragen“ ist.
  • Keine Verkehrsbeschränkungen gelten im Verhältnis zu Personen, die ebenfalls positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden.

[28.03.2022]

Hier der Link zu der mit LGBl. für Wien Nr. 14/2022 geänderten Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, die am 25.03.2022 in Kraft getreten ist und (voraussichtlich) mit 16. April außer Kraft tritt:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000655

Hier geht's zur bundesweiten Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/121/20220323

[08.03.2022]

Mit der Wiener Covid19-Basismaßnahmenbegleitverordnung gilt seit 5.3. bis vorerst 31.3. Folgendes für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit:

Zusammenkünfte (§ 8):

  • Teilnehmer*innen an Zusammenkünften haben in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.
  • Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen einen Mund-Nasenschutz anstelle einer FFP2-Maske tragen.
  • Ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr („G-Nachweis“) ist für Zusammenkünfte nicht mehr erforderlich.
  • Bei Zusammenkünften im Freien sind keine besonderen Vorkehrungen mehr zu treffen.

Hier geht es zur bundesweit gültigen Verordnung. 

Hier geht es zu den aktuellen Empfehlungen für außerschulische Jugendarbeit des Bundeskanzleramts (Sektion Familie und Jugend). Achtung! Die strengeren Vorgaben für Wien werden darin nicht berücksichtigt!

Bitte beachtet, dass für größere Gruppen eigene Regeln gelten.

[28.02.2022]

Hier geht's zur neuen österreichweiten Verordnung.

Hier geht's zur Wiener Verordnung.

[22.02.2022]

Mit der 5. Novelle der 4. COVID-Maßnahmenverordnungen, BGBL II Nr. 62/2022, die mit 19. Februar in Kraft getreten ist, sind Zusammenkünfte im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit mit Vorlage eines 3G-Nachweises (vormals 2G) gestattet. 

[14.02.2022]

Das nächste BGBLA wurde veröffentlicht (gültig seit 12.02.2022): https://www.ris.bka.gv.at/.../BGB.../BGBLA_2022_II_55.pdfsig

Die 50 Personen-Beschränkung bzw. Betreuungspersonenbegrenzung bei der außerschulischen Jugendarbeit fällt weg.

Hier geht's zur Wiener Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2022/8/20220211

[08.02.2022]

Es wurde wieder zwei neue BGBLA erlassen: https://www.ris.bka.gv.at/.../BGB.../BGBLA_2022_II_46.pdfsig

Hier wird die maximale Teilnehmer bzw. Betreuer Zahl verdoppelt von 25 auf 50 Teilnehmer und von 4 auf 8 Betreuer*innen.

Hier geht’s zur Wiener Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2022/6/20220205

[31.01.2022]

Hier geht's zur neuen Bundesverordung. 

Hier geht's zur neuen Wiener Verordnung

[24.01.2021 - Ergänzung zum 11.01.2022]

Hier geht's zu den aktellen Empfehlungen für außerschulische Jugendarbeit des Bundeskanzleramts (Sektion Familie und Jugend).

Bitte beachtet besonders, dass Zusammenkünfte nur zwischen 05:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden dürfen. (Siehe Seite  9). Das bedeutet, dass aktuell Nächtigungen im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit nicht erlaubt sind.

[17.01.2022 - Ergänzung zum 11.01.2022]

Maskenpflicht (in + outdoor)

Alter

KEINE Maske

FFP2

MNS

0-5 Jahre

 

 

6-14 Jahre

X

15 Jahre und älter

X

X

Schwangere

X

 

"G" Nachweise - Kinder, Jugendliche und Leiter*innen

Alter

Kein Nachweis

Antigen

< 48Std.

PCR

< 72Std.

PCR

< 48Std.

geimpft

genesen

0-5 Jahre

 

 

 

 

 

6-12 Jahre

(plus max. 3 Monate)

X

12-18 Jahre (exkl. Verheiratet, Zivil u. Wehrdiener)

X

X

X

Ab 18 Jahre

X

X

X

X

 

Während der Schulzeit gilt ein vollständig geklebter „Ninja Pass“. In den Ferien gilt: Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR) gemacht werden, gelten diese auch an den Tagen 6+7 nach der ersten Testung.

Der „Ninja Pass“ gilt nicht automatisch als Eintrittstest, da er auch Antigen Tests enthält und diese von 12-15Jahren nicht als Eintrittstest gelten. PCR (Schul-) Tests gelten einzeln für sich. Ansonsten muss ein zusätzlicher PCR Test durchgeführt werden. 

[11.01.2022]

Seit heute sind die neuen Verordnungen in Kraft. Heimabende sind unter bestimmten Auflagen weiterhin möglich. Bitte beachtet, zusätzlich zu den Auflagen die bereits vor Weihnachten vorgeschrieben waren, auch die neue Maskenpflicht im Freien.

Hier geht’s zur Bundesverordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_6/BGBLA_2022_II_6.pdfsig

Hier geht’s zur Wiener Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20220110_1/LGBLA_WI_20220110_1.html

[13.12.2021]

Seit gestern sind sowohl die neue Bundes- als auch die neue Landesverordnung in Kraft. Der Lockdown ist für Geimpfte und Genesene beendet und Pfadfinder*Innenaktivitäten sind unter bestimmten Auflagen wieder möglich. In der Wiener Verordnung gibt es keinen zusätzlichen § für die außerschulische Kinder/-Jugendarbeit. Mit 21.12. tritt die Wiener Verordnung wieder außer Kraft.

Bund:
Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_537/BGBLA_2021_II_537.html
Relevant: §14 Zusammenkünfte, §15 Außerschulische Kinder/-Jugendarbeit

Allgemeine Informationen zu den Regelungen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Wien:

Verordnunghttps://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20211211_66/LGBLA_WI_20211211_66.pdfsig
Relevant: §8 Zusammenkünfte, §11 Ausnahmen und Glaubhaftmachung

Allgemeine Informationen zu den Regelungen: https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

[22.11.2021]

Seit heute ist in ganz Österreich ein Lockdown in Kraft.

Hier der Link zur aktuellen Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html

[15.11.2021]

Seit der Änderung des Wiener Landesgesetzes am letzten Donnerstag (11.11.2021) ist die außerschulische Kinder und Jugendarbeit auch in Wien wieder durch das Bundesgesetz reglementiert. Zumindest bis wieder das nächste Update des Landesrechts anderes verordnet.

Bundesgesetz: (aktuelle Fassung per 15.11)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_465/BGBLA_2021_II_465.html

Landesgesetz: (aktuelle Fassung)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000633

Für uns wichtige Infos zum Lockdown für Ungeimpfte:

Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen. Eine Sonderregelung gibt es für schulpflichtige Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren. Für sie wird der „Ninja-Pass“ aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

In Wien gilt für die Altersgruppe zwölf bis 15 eine 2,5-G-Regel, d. h., die Jugendlichen müssen für Gastronomie, Fitnessstudio, Friseur und Co. entweder geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.

Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regeln wie für Erwachsene.

Vorläufig gilt der Lockdown für Ungeimpfte bis 24. November.

[08.11.2021]

Hier gehts zum aktuellen Leitfaden für außerschulische Kinder und Jugendarbeit: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/jugendarbeit.html

Bitte beachtet, dass dieser Leitfaden die Verschärfungen der Wiener Landesregierung nicht berücksichtigt.

ÖSTERREICH:

Bundesweite Verordnung: (Konsolidierte Fassung)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011674

Für uns relevant: §1 Allgemeine , §12 Zusammenkünfte , §13 Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager

WIEN:

Landesverordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000633

Für uns relevant:  §1 Abs.11 und §6 Pkt.3+4

Allgemeine Regelungen abseits der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit:

https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

Für uns in der außerschulischen Jugendarbeit gilt "2,5G":

  • Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Für Kinder im schulpflichtigen Alter (6 bis 15 Jahre) wird der „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis anerkannt.
  • Bis zu einem Alter von 12 Jahren, darf auch ein Antigentest oder PCR-Test als Nachweis erbracht werden.
  • Ab 12 Jahren gilt neben dem "Ninja-Pass" nur noch der PCR-Test als gültiger Nachweis.
  • Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.
  • Für Erwachsene gilt die "2,5G"-Regel.

Bei Gruppenaktivitäten (Lager, Ausflüge, Weihnachtsaktionen, Feste, …) sind jedoch Zusatzbeschränkungen / Auflagen für Zusammenkünfte ab 25 Personen bzw. Zutrittsbestimmungen bei verschiedenen Veranstaltungsorten zu beachten.

Wir empfehlen weiterhin die Vorgaben genau einzuhalten und lieber vorsichtiger zu sein, als vorgeschrieben.

[04.10.2021]

Seit 1. Oktober gelten in Wien wieder neue Regelungen bezüglich Covid-19. Wo bislang die 3G-Regel galt, ist der Zutritt nur mehr über „2,5G“ möglich. Dies bedeutet, dass nur mehr Geimpfte bzw. Genesene und PCR-Getestete an Pfadi-Aktivitäten wie z.B. Lagern und Heimabenden teilnehmen dürfen. Antigentests (auch von befugten Stellen) sind nicht mehr zulässig. Die Regelung betrifft alle ab 12 Jahren.  Ausgenommen davon ist der Corona-Testpass ("Ninja-Pass"), welcher weiterhin als Zugangtrittstest für Pfadi-Aktivitäten gültig ist. Zusammengefasst: Für die Jugendarbeit gilt die 2,5 G-Regel, für alle, die älter als 12 Jahre alt sind. Antigentest werden nur noch für die 6-12Jährigen akzeptiert, für 48 Std. Für diese Gruppe werden in der Schule absolvierte Tests auch über das Wochenende akzeptiert, d.h. auch für das Besuchen von Angeboten im Rahmen der Jugendarbeit.

Bitte bedenkt auch bei größeren Veranstaltungen die geltenden Corona-Regelungen und die Meldepflicht.

Hier gehts zur Verordnung.

[15.09.2021]

Es sind neue Corona-Regelungen für Wien in Kraft getreten. Seit unserem letzten Update hat sich nicht viel verändert. Wichtig für eure außerschulische Jugendarbeit ist, dass Antigentests für über 12-Jährige nun nur noch 24h und PCR Test nur noch 48h gültig sind. Die Testplicht für Kinder ab 6 bleibt bestehen. 

Bitte bedenkt für eure Heimabende und Aktionen, sowie für die Erstellung von Präventionskonzepten immer die gesonderten Regelungen für Wien mit.

Außerdem können hier die Maßnahmen der Regierung entnommen werden: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html Bitte beachtet den "Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona-Pandemie".

Die aktuelle Verordnung findet ihr hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576

 

[22.07.2021]

Heute tritt die neue Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft. Der neue Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit ist hier zu finden.

[01.07.2021]

Die Verordnung für den Sommer tritt heute in Kraft. Der für uns relevante Paragraph „Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager“ trägt nun die Nummer 13 und verweist auf die relevanten Absätze des §12 "Zusammenkünfte". In der neuen Verordnung sind für Zusammenkünfte erst ab einer Zahl von 100 Personen ein Präventionskonzept vorsehen. Auch wenn es keine rechtliche Vorgabe mehr für ein Präventionskonzept für Sommerlager unter 100 Teilnehmer*innen gibt, bitten wir euch euer Präventionskonzept gemeinsam mit dem  Gefahren- und Notfallsplan immer bei der Hand zu haben. Wir empfehlen euch trotzdem - abseits der 3 „g“ Regel - zusätzliche Tests durchzuführen und die von euch festgelegten Hygienemaßnahmen umzusetzen.

Hier geht’s zur Verordnung.

Hier geht's zum neuen Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit.

Außerdem hat Wien die Testregelungen für Kinder verschärft. Kinder ab 6 Jahren müssen nun auch einen Nachweis vorlegen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind („3-G-Regel“). Dies ist vor allem für Pfadfindergruppen relevant, die in den Sommerferien in Wien Tagesaktionen machen. Hier findet ihr alle Infos zu den Corona-Regeln ab 1. Juli. 


[07.06.2021]

Die Verordnung für die nächsten Lockerungen wurde erlassen und tritt am 10. Juni in Kraft.
Aufgrund der aktuell positiven Entwicklung der Infektionszahlen und der Stabilisierung des Infektionsgeschehens können im außerschulischen Betreuungsbereich weitere Lockerungen vorgesehen werden. So sind künftig Zusammenkünfte mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig. Betreuungspersonen sind in diese Höchstzahl nicht miteinzurechnen. Durch die Aufnahme des Passus „beim erstmaligen Betreten“ wird bestimmt, dass bei mehrtägigen Zusammenkünften lediglich beim erstmaligen Einfinden ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G) vorzuweisen ist.
Auf der Seite des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sind die Änderungen der Verordnung zu finden (4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung). Die Verordung findet ihr hier.

Außerdem sind auf der Seite des Sozialministeriums auch schon Informationen zu geplanten Lockerungen ab 1. Juli zu finden. Diese sind in Planung und es gibt noch keine rechtliche Grundlage dazu!

[19.05.2021]

Mit 19. Mai tritt die neue Verordnung in Kraft. Die Verordnung ist hier zu finden.

Für den Heimstundenbetrieb ändert sich die Teilnehmer*innenzahl und die Altersbeschränkung.  Ab jetzt dürfen bis zu 20 Teilnehmer*innen kommen, dazu noch 4 Betreuer*innen, wobei alle Anwesenden entweder getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Weiterhin ausgenommen von „Testverpflichtungen“ sind die bis 10-jährigen oder Volksschüler*innen wie im §19 Abs. 8 zu lesen ist.

Der für uns gültige Paragraph 14 ist – anders als die restliche Verordnung - bis zum 16. Juni gültig.

Kurz vor den Sommerlagern ist mit Verlängerung dieser Verordnung oder der Veröffentlichung einer neuen Verordnung zu rechnen.

Der Bundesverband bleibt – gemeinsam mit der Bundesjugendvertretung –weiterhin in Kontakt mit dem BKA (Abt. Jugend), dem Kabinett von Bundesministerin Raab und dem Gesundheitsministerium. Auch der Wiener Landesverband steht weiterhin in engem Kontakt mit der MA13.

Der aktualisierte Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit des Bundeskanzleramtes ist hier verfügbar. 

Hinweis: Die Veranstaltungsmeldungen entsprechend der aktuellen Verordnung werden nicht nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz behandelt. Zuständig ist die MA15, die Meldungen mit den angeforderten Infos sind an veranstaltung@ma15.wien.gv.at zu schicken. 

[26.04.2021] 

Auf der Homepage des Sozialministeriums ist ein Dokument verfügbar, welches den groben Rahmen für die bereits medial kolportierten Öffnungsschritte (voraussichtlich ab 19. Mai 2021) beschreibt. In diesem Dokument findet sich auch die Jugendarbeit. Es sind Zutrittstests, Jugendarbeit gemäß Bundesjugendfördergesetz (Altersgrenze: 30) und eine Gruppengröße von maximal 20 Personen vorgesehen.

[12.04.2021]

Mit der neuesten Verordnung vom 30.3.21 ist die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit und damit auch unsere Pfadi-Aktivitäten in Präsenz vorerst wieder untersagt. Wir hoffen, dass die Infektionslage es bald zulässt, dass wir auch wieder persönlich mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten können. Die Regelungen gelten vorerst bis 10. April 2021. Wir stehen in Kontakt mit den zuständigen Stellen; sobald es Neuigkeiten bzw. Lockerungen gibt, informieren wir euch natürlich schnellstmöglich. Wir danken euch für eure Arbeit und euren Einsatz, sie sind besonders in dieser schwierigen Situation sehr wertvoll!

Wo finde ich die aktuellen, für uns relevaten Informationen?

In der COVID-19-Öffnungsverordnung stehen alle rechtlich bindenden Informationen, ebenso auf der Seite des Sozialministeriums. [19.05.2021] 

Hier geht's zum Leitfaden für Außerschulische Jugendarbeit.

Die PPÖ aktualisieren laufend die Informationen rund um die neuesten Verordnungen der Regierung. Auf der PPÖ-Homepage findet ihr auch die neueste Version vom Leitfaden.

Die Corona Ampel gibt Auskunft über die derzeitige Ampelfarbe und die dazugehörigen Maßnahmen.

 

Corona und wir

Wir nehmen die Entwicklungen rund um das Thema Corona-Virus ernst. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass Kinder- und Jugendarbeit trotz dieser Widrigkeiten sicher und mit Freude auch weiterhin statt finden kann!

           

Microsoft Teams Gruppe „Covid Prävention - WPP Austausch“

Für alle Wiener Pfadfinder*innen gibt es eine Microsoft Teams Gruppe zu diesem Thema. Ihr findet sie z.B. über euren Sharepoint-Zugang!

Mission Impossible

Hier geht's zu unserem Leitfaden "Mission Impossible" mit Empfehlungen und Praxistipps der Wiener Pfadfinder*innen für alle Pfadfindergruppen in Wien (Stand 29. Mai 2020).

 

NPO-Fonds

Die Regierung greift Vereinen finanziell unter die Arme. Alle Infos zur Förderung findet ihr hier.

Alle wichtigen Unterlagen und Informationen für Pfadfindergruppen findet ihr außerdem auch auf der Webseite der PPÖ.

Ausbildung COVID-19-Beauftragte*r

Für Pfadfinder*innen ist die Ausbildung zum COVID-19-Beauftragten vom Roten Kreuz zu einem reduzierten Preis verfügbar. Diese ist vor allem für Veranstaltungen gedacht und wird für Heimabende nicht unbedingt benötigt. Der Link für den Rabatt wurde in der Infomail vom 25.9.20 versendet.

Kindgerechte Vermittlung

Das österreichische Jugendrotkreuz hat ein Infopaket Coronavirus zusammengestellt. Kindgerecht werden verscheidene Themen aufgearbeitet, Materialen wie Plakate sind ebenfalls verfügbar. 

Pfadi Homeoffice

Gesammelte Tipps & Ideen für das Pfadi Homeoffice findet ihr hier

Sicherheitshalber!

Missbrauch an und Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen haben bei den Wiener Pfadfinder*innen keinen Platz!

Logo Sicherheitshalber

Hier gehts zur Sicherheitshalber! Meldestelle