
Wer wird gewählt?
Auf der LLT 2022 werden folgende Funktionen gewählt: Landesleiterin, LB WiWö, LB GuSp, LB RaRo und LB GL. Wahlberechtigt sind alle lt. Satzungen mit abgeschlossener Instruktor-Ausbildung. Wofür du genau wahlberechtigt bist, findest du in folgender Aufstellung: Landesleiterin: Leiter*innen, Gruppenbeauftragte für Ausbildung, Gruppenleiter*innen, Kolonnenbeauftragte (Ausbildung + Stufen), Kolonnenleiter*innen, Landesbeauftragte + Assistent*innen, Landeskurat*innen, Landesleiter*in, Referent*innen + Assistent*innen
LB WiWö: WiWö-Leiter*innen, KB WiWö, LB WiWö
LB GuSp: GuSp-Leiter*innen, KB GuSp, LB GuSp
LB RaRo: RaRo-Leiter*innen, KB RaRo, LB RaRo
LB GL: Gruppenleiter*innen, LB GL
- Falls du durch mehrere Funktionen (GL, KB, Leiter*in gleichzeitig, etc.) zur Wahl einer Funktion berechtigt bist, hast du pro Wahl trotzdem nur 1 Stimme.
- Falls du z.B. WiWö- und Gusp-Leiter*in bist, darfst du Landesleiterin, LB WiWö und LB GuSp wählen.
- Falls du z.B. WiWö- und GuSp-Leiter*in und GL bist, darfst du Landesleiterin und max. 2 LBs (§13 3.4.1.3) wählen - diese gibst du vor Ort bei der Stimmzettelausgabe an.